Richterbeleidigung schadet dem Landkreis
17. Januar 2012 von: admin42 Allgemein
SPD-Landratskandidat Schelenhaus bezeichnet die Äußerungen von Egon Primas (CDU) über einen Verwaltungsrichter als ehrenrührig.
“Wer unliebsame Gerichtsurteile gleich auf Alkoholkonsum des Richters zurückführt, schadet dem Ansehen unseres Landkreises und offenbart einen Mangel an Respekt vor unserer demokratischen Gewaltenteilung,” kritisierte Landratskandidat Arndt Schelenhaus (SPD) Äußerungen des Kandidaten der CDU, Egon Primas.
Dieser hatte am Rande der Kreisausschusssitzung im Beisein von Medienvertretern ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar auf den Konsum von Rotwein durch den entscheidenden Richter zurückgeführt.
Geklagt hatte die Stadt Bleicherode gegen einen Bescheid des Landratsamtes zur Kreisumlage. Das Weimarer Gericht hatte den entsprechenden Bescheid des Landratsamtes Nordhausen nun mit der Begründung aufgehoben, dass die Stadt Bleicherode zuvor nicht ausreichend angehört worden sei. Der zuständige Richter verwies in seiner Begründung dabei auf eine ähnliche Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes aus Nordrhein-Westfalen.
Dies sei gängige Praxis an Gerichten, dass sich an Urteilen anderer Gerichte orientiert wird. Allerdings müssen die Sachverhalte auch vergleichbar sein, erläuterte Schelenhaus das Verfahren.
Dabei hält der SPD-Landratskandidat sachliche Kritik am Urteil des Weimarer Gerichtes für durchaus berechtigt: “Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schreibt ein Anhörungsverfahren für diese Fälle ausdrücklich vor, da dort die kreisangehörigen Bürgermeister und deren Mitarbeiter nicht dem Kreistag angehören dürfen.” In Thüringen sei dies aber anders. Hier sitzen auch im Kreistag des Landkreises Nordhausen zahlreiche Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden.
Somit waren Vertreter der Kreisgemeinden bei der Beratung und Beschlussfassung zur Kreisumlage beteiligt. Die Thüringer Kommunalordnung verlange daher auch kein formelles Anhörungsverfahren für solche Fälle. Ein Verweis auf die Entscheidung aus NRW sei daher inhaltlich falsch und sachliche Kritik an dem Urteil durchaus berechtigt, so Schelenhaus.
“Es schadet aber dem Ansehen unseres Landkreises, wenn diese Kritik von dem ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises, Egon Primas (CDU), mit angeblichen Alkoholkonsum des Richters begründet wird. So vertritt man nicht seinen Landkreis”, zeigte sich Arndt Schelenhaus über seinen Mitbewerber enttäuscht.
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